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In der 71. Verbandsversammlung am 14.04.2016 wurde unter TOP 8 der Beschluss gefasst, dem Land Brandenburg ein Schreiben zu kommen zu lassen, in dem der WAZ Jüterbog-Fläming seine Schadensersatzansprüche dem Grunde nach anmeldet, die resultierend aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11. 2015 in Folge der Gesetzgebung des Landes Brandenburg und deren Auslegung bereits entstanden sind und noch entstehen werden.
Dieses Schreiben ist zugestellt und wird hier nachfolgend bekannt gegeben.
Ilona Driesner
Geschäftsführerin
des WAZ Jüterbog-Fläming