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Pressemitteilung
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Jüterbog-Fläming
Erste Schadensersatzklage eines Beitragszahlers nach dem
Staatshaftungsgesetz scheitert vor dem Landgericht Potsdam
Am Mittwoch, dem 11.10.2017, fand in Potsdam die erste Gerichtsverhandlung (Az.: 4 O 58/17) gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming zu einer Schadensersatzforderung eines Bürgers nach dem Staatshaftungsgesetz statt.
Nach einer ausführlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Güteverhandlung wies das Gericht darauf hin, dass die zulässige Klage keinen Erfolg haben dürfte.
In der einberufenen Güteverhandlung führte nach Anhörung der Kläger- und Beklagtenseite das Gericht aus, warum die Regelungen des Staatshaftungsgesetzes nicht anwendbar sein dürften. Unter anderem wurde dargestellt, dass ein administratives Fehlverhalten der Behörde, die den Beitragsbescheid erlassen hat, nicht vorliege. Vielmehr hätten die Mitarbeiter des Beklagten wirksame Normen zum Zeitpunkt der Bescheidfestsetzung richtig angewendet.
Im nachfolgenden Gerichtstermin wurde die nach dem Staatshaftungsgesetz zulässige aber unbegründete Klage durch Urteil abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites wurden dem Kläger auferlegt. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz besteht für den Kläger dem Grunde nach nicht.
gez. David Kaluza
stellv. Verbandsvorsteher
des WAZ Jüterbog-Fläming