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Information zum Stand der Beschlüsse der Verbandsversammlung und deren Umsetzung zur Schmutzwasserbeitragserhebung und zum geplanten Umgang mit den bestandskräftigen Beitragsbescheiden im WAZ Jüterbog-Fläming
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
durch die Verbandsversammlung wurden in den Kalenderjahren 2016 und 2017 zum Umgang mit allen bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheiden für die zentrale Schmutzwasser-erschließung im WAZ Jüterbog-Fläming mehrere Beschlüsse gefasst. Dazu gehörten z.B. Beschlüsse zur Prüfung einer Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung, mögliche vollständige Aufhebungen aller Anschlussbeitragsbescheide verbunden mit einer Beitragsrückerstattung sowie zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 mit einer Gesamtkreditierung zur Beitragsrückerstattung. Alle satzungsrechtlichen, kommunalrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen waren hierbei zu klären.
Im Ergebnis wurde durch die Verbandsversammlung ein Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung (Systemwechsel) gefasst. Dieser Beschluss beruht derzeit auf einer reinen freiwilligen Entscheidung der Verbandsversammlung und gilt somit nur als eine formale Willenserklärung des Zweckverbandes. Der zu Ihrem Grundstück festgesetzte Anschlussbeitragsbescheid hat Bestandskraft erlangt. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) kann ein rechtswidriger Abgabenbescheid, auch nachdem er unanfechtbar (bestandskräftig) geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die Entscheidung über die Rücknahme steht somit im pflichtgemäßen Ermessen der abgabenerhebenden Behörde. Wird die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes beantragt, sind bei der Ermessensausübung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) KAG i.V.m. § 130 Abs. 1 AO einerseits das Gebot der materiellen Gerechtigkeit und andererseits das Gebot der Rechtssicherheit zu berücksichtigen. Das Institut der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes dient dem Gebot der Rechtssicherheit und hat an deren verfassungsrechtlichem Rang teil. Die Rücknahme oder Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden obliegt somit einer freiwilligen Entscheidung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes und bedarf zur Umsetzung der erforderlichen Finanzierungssicherheiten.
In Bezug auf die o.g. Beschlussfassungen zur möglichen Systemumstellung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 beschlossen und die entsprechende Kreditaufnahme zur Beitragsrückerstattung eingeplant. Gleichzeitig beinhaltete dieser Wirtschaftsplan für 2018 die Aufhebung aller bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheide und die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde durch den Zweckverband zur Genehmigung bei der zuständigen Unteren Kommunalaufsichtsbehörde eingereicht. Nach Prüfung und Abwägung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des Zweckverbandes und der Mitgliedskommunen und der erforderlichen Sanierungs- und Erneuerungsinvestitionen sowie der finanziellen Entwicklungen für die Wirtschaftsjahre bis 2050, erging eine Entscheidung der Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming.
Mit Bescheid der Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming als allgemeine untere Landesbehörde vom 29. November 2017 wurden die beantragten Kreditbewilligungen zur Beitragsrückerstattung für das Jahr 2018 in Höhe von 6,357 Millionen Euro und für das Jahr 2019 in Höhe von 4,238 Millionen Euro versagt. Die Versagung der beantragten Kreditverpflichtungen für 2018 und 2019 erfolgte auf Grundlage der Einschätzung, dass diese hohen Kreditverpflichtungen mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers und der Mitgliedsgemeinden nicht im Einklang stehen.
Gegen die Entscheidung der Landrätin wurde durch den Zweckverband fristwahrend Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Potsdam eingelegt. Mit der Beschlussfassung in der 91. Verbandsversammlung am 25.01.2018 wurde die Weiterführung des Klageverfahrens auf Grund geringer Erfolgsaussichten und eines sehr hohen Kostenrisikos abgelehnt.
Mit der Versagung der Kreditanträge zum beschlossenen Wirtschaftsplan 2018 durch die Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes können die erforderlichen Beschlussfassungen zur Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden und die Beitragsrückerstattungen im Jahr 2018 nicht erfolgen.
Die Verbandsversammlung hat der Verbandsleitung den Auftrag erteilt, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur möglichen Umsetzung einer Systemumstellung auf reine Gebührenfinanzierung, verbunden mit einer vollständigen Beitragsrückerstattung zu prüfen bzw. zu erarbeiten. In den Verbandsversammlungen im Jahr 2018 werden sich die Vertreter der Kommunen mit der Problematik weiterhin ausführlich beschäftigen. Erst mit Genehmigung einer tragbaren Gesamtfinanzierung und der damit verbundenen Kreditaufnahmebewilligung durch die Aufsichtsbehörde können die Beschlussfassungen zur Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden und Beitragsrückerstattungen erfolgen.
Damit steht nach wie vor die Zielstellung des Zweckverbandes und der Mitgliedskommunen, auch alle bestandskräftigen Beitragsbescheide aufzuheben und die gezahlten Beiträge zu erstatten.
Jüterbog, den 05.03.2018
gez. durch Jana Schuhmacher
Verbandsvorsteherin
WAZ Jüterbog-Fläming