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Start » Aktuelles » "Altanschließerproblematik" » Stand 05.07.2019
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Stand 05.07.2019

Information zum Stand der Beschlüsse der Verbandsversammlung und deren Umsetzung zur Schmutzwasserbeitragserhebung und zum geplanten Umgang mit den bestandskräftigen Beitragsbescheiden im WAZ Jüterbog-Fläming

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 27.06.2019 hat der III. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) das lang erwartete Urteil zu den Schadenersatzklagen im Zuge des Staatshaftungsrechtes verkündet.      

Über diesen Link können Sie die veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs abrufen:

 

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019086.html?nn=10690868

 

Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass

 

1. das Staatshaftungsgesetz des Landes Brandenburg (STHG) dem Grunde nach anwendbar ist und

 

2. nach dem STHG nur ein Anspruch entsteht, wenn der kommunale Träger oder der Zweckverband rechtswidrig gehandelt hat und Verjährung eingetreten war.

 

Für den im BGH entschiedenen Fall wurde festgestellt, dass der kommunale Träger die sogenannten „Altanschließerbeiträge“ noch erheben durfte, keine Verjährung eingetreten war und die Bescheide somit grundsätzlich nicht rechtswidrig waren. Die Klagesache wurde durch den BGH an das Oberlandesgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

 

Grundsätzlich gilt somit, dass es ohne rechtswidriges Verwaltungshandeln auch keinen Anspruch auf Schadensersatz aus der Staatshaftung (STHG) gibt.

 

Das Urteil des BGH mit den vollständigen Entscheidungsgründen ist noch nicht veröffentlicht.

 

Für die weiteren Entscheidungen zum künftigen Handeln des Zweckverbandes kommt es nunmehr darauf an, wie das Oberlandesgericht die dort anhängigen Gerichtsverfahren im Einzelfall für unseren Verband bewertet und entscheidet.

 

In Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation und der weiteren kaufmännischen Finanzplanung des Zweckverbandes wird der WAZ Jüterbog-Fläming dann seine eigenen Entscheidungen in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde treffen.

 

Jüterbog, den 05.07.2019

 

Jana Schuhmacher

Verbandsvorsteherin

WAZ Jüterbog-Fläming

 

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