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Altanschließer - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und amtshaftungsrechtlichen Anspruchs
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit Beschluss vom 01.07.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung verkündet, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Altanschließerbeiträge gibt. Dies ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2019. Das Verfassungsgericht hatte zu beurteilen, ob das Urteil des BGH in verfassungswidriger Weise ergangen ist. Nach abschließender Auffassung des BVerfG ist dies nicht der Fall. Die Betroffenen würden nicht in ihrem Grundsatz auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt.
Über nachfolgende Links können Sie die veröffentlichte Pressemitteilung sowie den Beschluss zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abrufen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-071.html
Jüterbog, den 13.08.2020
Jana Schuhmacher
Verbandsvorsteherin
Quelle: Pressemitteilung des LWT Brandenburg e.V. vom 12.08.2020