Bereitschaftsdienst
Im Störungsfall 24h für Sie erreichbar
Telefon: 03372 41790
Mobil: 0176 12128300
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Gemessen wird mit dem Abzugszähler die Wassermenge (Trinkwasser), die aus der öffentlichen zentralen Trinkwasseranlage nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage oder in die abflusslose Sammelgrube gelangen.
Bitte beachten Sie, dass der Abzugszähler an einem frostsicheren Ort zu installieren ist. Er ist vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser zu schützen. Technischer Einbauhinweis: Freistromventil – Abzugszähler – KFR-Ventil mit Entleerung in Fließrichtung
Als Rechtsgrundlage zwischen dem Abnehmer und dem Zweckverband in Bezug auf den Abzugszähler gelten die nachfolgenden Satzungen zur öffentlichen Schmutzwasserentsorgung in der jeweiligen geltenden Fassung:
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Entwässerung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming insbesondere
§ 3 Mengengebührensatz
§ 4 Grundgebühr Abs. 4
Satzung über die Gebühren und die öffentliche dezentrale Entsorgung des Schmutzwassers und des nichtseparierten Klärschlammes von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming insbesondere
§ 16 Höhe der Benutzungsgebühren Abs. 2 und 3
§ 17 Gebühren Abs. 2