Bereitschaftsdienst

Im Störungsfall 24h für Sie erreichbar

Telefon:    03372 41790

Mobil:       0176 12128300

 
Schönungsteich Kläranlage Jüterbog | zur StartseiteVerwaltungsgebäude Parkstraße 1 in Jüterbog | zur StartseiteKläranlage Jüterbog Gebäude | zur StartseiteWasserwerk Jüterbog | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schmutzwasserbeiträge

Entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Vorteil des Anschlusses an die zentrale öffentliche Schmutzwasser-entsorgungsanlage des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming (Schmutzwasserbeitragssatzung) vom 26.09.2013, veröffentlicht im Amtsblatt für den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming, 6. Jahrgang, Nr. 2/2013 vom 09. Oktober 2013, erhebt der Zweckverband nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge (Schmutzwasseranschlussbeiträge) zum Ersatz bzw. der Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Anschaffung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Anlage. Die Erhebung des Beitrages erfolgt als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage und der damit gebotenen wirtschaftlichen Vorteile.

 

Die Vorteilslage ist gegenüber denjenigen Grundstücken begründet, die nur über eine Fäkalienabfuhr aus einer abflusslosen Sammelgrube oder einer genehmigten Kleinkläranlage das anfallende Schmutzwasser über den Zweckverband entsorgen lassen müssen. Diese Grundstücks-eigentümer haben die Investitionskosten für die Sammelgruben oder die Kleinkläranlagen zu tragen. Auch sind für den Transport und die Reinigung dieses anfallenden Schmutzwassers höhere Gebühren zu bezahlen.

 

Mit der Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasseranlage des Zweckverbandes besteht somit für jeden Eigentümer auch ein Recht auf Anschluss und Benutzung.

 

Aus dem Vorgenannten resultiert, dass sich diese Eigentümer mit dem Vorteil der zentralen Schmutzwassererschließung auch am Herstellungs-aufwand der Schmutzwasseranlage beteiligen müssen. Für die Bemessung gilt als Maßstab der Gleichbehandlung unsere Schmutzwasser-beitragssatzung.

 

Grundlage sind immer die zu einem Grundstück gehörenden Flurstücke, die als Maßstab für die Bemessung des Beitrags herangezogen werden.

 

Dabei sind alle möglichen Grundstücksvarianten im Verbandsgebiet mit den vorhandenen oder zulässigen Bebauungen zu beachten und zu berücksichtigen.

 

Berechnungsbeispiel des nutzungsbezogenen Flächenbeitrags:

 

Für das beitragspflichtige Grundstück sind folgende Berechnungswerte maßgebend:

  • Gesamtgrundstücksfläche des beitragspflichtigen Grundstücks laut Grundbuch: 975,00 m² (1)
  • hier von anrechenbare Grundstücksfläche (§ 5 SWBS): 975,00 m² (2)
  • maßgebliche Zahl der Vollgeschosse (§ 7 SWBS): 2
  • Nutzungsfaktor (§ 6 SWBS): 1,25 (3)
  • nutzungsbezogene Grundstücksfläche (§ 4 SWBS): 1.218,75 m² (2)*(3)

 

Der Beitragssatz (§ 8 SWBS) beträgt: 1,45 €/m² nutzungsbezogene Grundstücksfläche.

 

Berechnung des Schmutzwasseranschlussbeitrages

nutzungsbezogene Grundstücksfläche x Beitragssatz = Schmutzwasseranschlussbeitrag

                                              1.218,75 m² x      1,45 €/m² = 1.767,19 €

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Schmutzwasseranschlussbeitrag für das Beispielgrundstück beträgt somit 1.767,19 €.

(Berechnungsbeispiel für ein Grundstück im Innenbereich einer Gemeinde ohne Bebauungsplan oder einer Gemeindesatzung zum Baurecht.)